Image

Entlastungen bei
der Erbschaftssteuer für
die Hinterbliebenen
sind Überfällig!

Patrick A. Eichler

Geschäftsführer

Neues Bewertungsgesetz VS. Alte Freibeträge
Bayern Reicht verfassungklage ein

Patrick Eichler | 6. Juni 2023

Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind seit 2008 nicht angepasst worden und die Immobilienpreise hingegen massiv gestiegen – ganz zu schweigen von der Inflation. Dies hat hohe Erbschaftssteuern für die Hinterbliebenen und somit hohe Erbschaftssteuer-Einnahmen für den Staat zur Folge. So gilt für das Kind eines Verstorbenen beispielsweise ein Freibetrag in Höhe von 400.000 €. Hier ist in vielen Regionen Bayerns nur noch ein Bruchteil des Immobilienwertes abgedeckt und der zu versteuernde Immobilienwert kann so stark steigen, dass die Immobilien aufgrund der entsprechend hohen Erbschaftssteuer verkauft werden müssen, weil sich diese viele nicht leisten können.

Hinzukommend gelten seit dem 31.12.2022 im Rahmen des Jahressteuergesetzes (JStG 2022) die Änderungen des Bewertungsgesetzes. Dies führt dazu, dass die vererbten Immobilien bei der steuerlichen Bewertung noch höher eingestuft werden. Dies hat einen zusätzlichen, erhöhenden Effekt auf die Erbschaftssteuer zur Folge hat. Durch eine Anpassung einiger Parameter im Bewertungsgesetz, welche die größtenteils anzuwendenden Wertermittlungsverfahren (Sachwert- und Ertragswertverfahren) betreffen kommen diese höheren Werte zustande. Dies betrifft z.B. die niedrigeren Liegenschaftszinssätze, welche zu einem höheren Ertragswert führen, aber auch die veränderten Wertfaktoren (Sachwertfaktoren), welche einen höheren Sachwert mit sich bringen. Auch die Gesamtnutzungsdauer für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde von 70 auf 80 Jahre erhöht, woraus sich eine geringere Alterswertminderung ergibt.

Folglich steigen die staatlichen Erbschaftssteuer-Einnahmen an wie nie zuvor, da einerseits die veralteten Freibeträge unverändert geblieben sind - und auf der anderen Seite die Bewertung der vererbten Immobilien höher ausfällt.

Zwar kann man in vielen Fällen den vom Finanzamt angesetzten Wert der Immobilie durch ein Sachverständigengutachten, das die Experten von Eichler Immobilien gerne für die Erben erstellen, senken.

Der Freibetrag hingegen bleibt gleich. „Das ist ungerecht, führt letztlich zu einem Ausverkauf der Heimat und auch dazu, dass Spekulanten sich dann entsprechend betätigen“, lässt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verlauten. Dies hat nun den Freistaat Bayern dazu veranlasst, eine Klage beim Verfassungsgericht einzureichen, um anschließend die Freibeträge erhöhen, die Steuersätze senken und die Erbschaftssteuer somit regionalisieren zu können. Der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ist sogar der Meinung, dass die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft werden sollte.