Die Politik ist gefordert,
die Rahmenbedingungen
zu verbessern und für
Entlastung zu sorgen!
Friedrich Wimmer
Geschäftsführer
Wohnungsnot in Bayern!
Doch warum wird so wenig gebaut?
Der Bedarf an neuen Wohnungen ist hoch, insbesondere in Ballungsräumen wie München. Der Engpass an Wohnraum führt zu steigenden Mietpreisen, was vor allem für diejenigen, die ohnehin mit hohen Lebenshaltungskosten konfrontiert sind, eine zusätzliche Belastung darstellt. Ferner ist ein Rückgang der Verkaufszahlen von Immobilien zu verzeichnen: Vergleichsweise hohe Zinsen bei der Baufinanzierung führen dazu, dass viele künftige Eigenheimbesitzer (noch) abwarten und lieber zur Miete wohnen. Dies alles steht im Kontrast zur hohen Nachfrage nach Immobilien: Die Wohnungsbaufertigstellungen bei Objekten mit drei oder mehr Wohnungen stagnieren seit laut dem Landesamt für Statistik in Bayern seit 2017 bei rund 30.000 Einheiten pro Jahr.
In Bayern gibt es diverse Gründe, warum nicht mehr Wohnungen gebaut werden. Einer davon sind die hohen Baukosten: Material, Grundstücke und Handwerker sind hier oft teurer als in anderen Regionen Deutschlands. Das macht viele Vorhaben unrentabel – und das gilt für Bauträger und Privatpersonen gleichermaßen. Zudem sind Grundstücke in Ballungsräumen wie München oder Nürnberg knapp und entsprechend teuer. Die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen macht es Bauunternehmen und Bauträgern schwer, dort die dringend benötigten neuen Wohnungen zu bauen. Die Politik hat den Handlungsbedarf zwar erkannt. „Die anhaltend positive Bevölkerungsentwicklung in Bayern führt zu starken Anspannungen auf dem Wohnungsmarkt. Eine angemessene und bezahlbare Wohnung ist ein elementares Grundbedürfnis eines jeden Menschen“, heißt es in einem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. „Es sind daher erheblich mehr neue Wohnungen nötig, vor allem für Menschen, die sich aus eigener Kraft nicht mit Wohnraum versorgen können.“ Doch dafür getan wird (zu) wenig.
Ein weiterer Faktor sind die komplizierten Baugenehmigungsverfahren in Bayern. Die vielen bürokratischen Hürden und langen Genehmigungszeiten machen Bauprojekte oft unattraktiv für Investoren. Außerdem gibt es in Bayern eine starke „Not In My Backyard“-Kultur. Das heißt, Anwohner protestieren gegen neue Bauprojekte in ihrer Nachbarschaft. Das führt zu langen Diskussionen und Verzögerungen bei der Umsetzung.
In den vergangenen Monaten haben wir mit einigen großen Bauträgerfirmen gesprochen und sie gefragt, wann die Flaute wohl vorbei sein wird. Die Gespräche haben gezeigt, dass es noch eine Weile dauern wird, bis es wieder aufwärts geht mit dem großvolumigen Wohnungsbau. Der Anschub, den es braucht, ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage leider nicht in Sicht. Denn die Politik spielt eben eine große Rolle. Die Wohnungsbaupolitik in Bayern ist zu restriktiv, was den Umgang mit Boden angeht. Außerdem wird der Bau von Einfamilienhäusern sehr stark gefördert. Doch es gibt zu wenige Anreize für den Bau von bezahlbarem Wohnraum und sozialen Wohnprojekten. Es liegen zwar Programme zur Förderung des Wohnungsbaus aus, doch diese reichen oft nicht aus, um den Bedarf spürbar zu decken.
Die Lage auf dem bayerischen Wohnungsmarkt ist komplex und erfordert deshalb eine ganzheitliche Betrachtung. Um mehr Wohnraum zu schaffen, müssen die Baukosten gesenkt, die Genehmigungsverfahren vereinfacht und die Wohnungsbaupolitik an die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft angepasst werden. Nur so kann Bayern langfristig dem steigenden Bedarf an Wohnraum gerecht werden und den Druck aus dem Kessel nehmen, den am Ende die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Familien ausbaden müssen. Weil sie immer höhere und horrende Mieten bezahlen müssen oder im schlimmsten Fall überhaupt keine neue Bleibe finden. Denn erschwerend hinzukommt, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei Steuern bzw. Abgaben auf Löhne und Gehälter weiter im Spitzenfeld liegt. In fast keinem anderen Industrieland werden die Einkommen stärker belastet als bei uns. Leistung muss in erster Linie belohnt und nicht maximal besteuert werden. Dann bleibt Geld auch zur Finanzierung der eigenen Immobilie.
Entlastungen bei
der Erbschaftssteuer für
die Hinterbliebenen
sind Überfällig!
Patrick A. Eichler
Geschäftsführer
Neues Bewertungsgesetz VS. Alte Freibeträge
Bayern Reicht verfassungklage ein
Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind seit 2008 nicht angepasst worden und die Immobilienpreise hingegen massiv gestiegen – ganz zu schweigen von der Inflation. Dies hat hohe Erbschaftssteuern für die Hinterbliebenen und somit hohe Erbschaftssteuer-Einnahmen für den Staat zur Folge. So gilt für das Kind eines Verstorbenen beispielsweise ein Freibetrag in Höhe von 400.000 €. Hier ist in vielen Regionen Bayerns nur noch ein Bruchteil des Immobilienwertes abgedeckt und der zu versteuernde Immobilienwert kann so stark steigen, dass die Immobilien aufgrund der entsprechend hohen Erbschaftssteuer verkauft werden müssen, weil sich diese viele nicht leisten können.
Hinzukommend gelten seit dem 31.12.2022 im Rahmen des Jahressteuergesetzes (JStG 2022) die Änderungen des Bewertungsgesetzes. Dies führt dazu, dass die vererbten Immobilien bei der steuerlichen Bewertung noch höher eingestuft werden. Dies hat einen zusätzlichen, erhöhenden Effekt auf die Erbschaftssteuer zur Folge hat. Durch eine Anpassung einiger Parameter im Bewertungsgesetz, welche die größtenteils anzuwendenden Wertermittlungsverfahren (Sachwert- und Ertragswertverfahren) betreffen kommen diese höheren Werte zustande. Dies betrifft z.B. die niedrigeren Liegenschaftszinssätze, welche zu einem höheren Ertragswert führen, aber auch die veränderten Wertfaktoren (Sachwertfaktoren), welche einen höheren Sachwert mit sich bringen. Auch die Gesamtnutzungsdauer für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde von 70 auf 80 Jahre erhöht, woraus sich eine geringere Alterswertminderung ergibt.
Folglich steigen die staatlichen Erbschaftssteuer-Einnahmen an wie nie zuvor, da einerseits die veralteten Freibeträge unverändert geblieben sind - und auf der anderen Seite die Bewertung der vererbten Immobilien höher ausfällt.
Zwar kann man in vielen Fällen den vom Finanzamt angesetzten Wert der Immobilie durch ein Sachverständigengutachten, das die Experten von Eichler Immobilien gerne für die Erben erstellen, senken.
Der Freibetrag hingegen bleibt gleich. „Das ist ungerecht, führt letztlich zu einem Ausverkauf der Heimat und auch dazu, dass Spekulanten sich dann entsprechend betätigen“, lässt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verlauten. Dies hat nun den Freistaat Bayern dazu veranlasst, eine Klage beim Verfassungsgericht einzureichen, um anschließend die Freibeträge erhöhen, die Steuersätze senken und die Erbschaftssteuer somit regionalisieren zu können. Der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ist sogar der Meinung, dass die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft werden sollte.