Regional. Für Sie. Mit Sachverstand.
Wenn Sie bereits ein Sachverständigengutachten vorliegen haben, können Zweifel aufkommen, ob der Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB richtig ermittelt wurde. Für Sie überprüfen wir, ob die Berechnungsmethoden korrekt sind, die verwendeten Daten, Marktanpassungsfaktoren plausibel abgeleitet und angewandt worden sind und ob die Beschreibungen und Schlussfolgerungen logisch erscheinen. Ebenfalls stellen wir für Sie fest, ob alle wertbeeinflussenden Umstände berücksichtigt und angemessen bewertet worden sind.
Abschließend erhalten Sie dann eine schriftliche Stellungnahme von uns!