Regional. Für Sie. Mit Sachverstand.

Wenn man als Betreuer bestellt wird, trägt man eine hohe Verantwortung gegenüber dem Betreuten, gegenüber seinen Angehörigen und auch gegenüber Dritten. Dies setzt voraus, dass der Betreuer immer seine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht beachtet. In der Regel geht es dabei nicht nur um den Betreuten als Person, sondern auch um sein Vermögen, das zu verwalten ist. Geht es nun um den Verkauf einer Immobilie, so muss dem Betreuungsgericht der zu genehmigende Kaufvertrag vorliegen.

Um nun zum richtigen Verkehrswert zu verkaufen, den Vorgang beim Betreuungsgericht zu vereinfachen und auch Ihr persönliches Haftungsrisiko gegenüber Dritten zu reduzieren, ist es ratsam, ein Verkehrswertgutachten anfertigen zu lassen.

Das machen wir für Sie!