Regional. Für Sie. Mit Sachverstand.

Mit der Ehescheidung kommt meistens auch die unangenehme Auseinandersetzung mit dem Vermögen. Gemäß § 198 BewG muss auch der in Immobilien gebundene Zugewinn ermittelt werden, was die Grundlage für Streitigkeiten schaffen kann. Um eine neutrale gerechte und zügige Lösung zu finden, ist es sinnvoll, beide Ehegatten in diese Klärung einzubeziehen.

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